Factsheet zu der Lage in Deutschland
Nach offiziellen Angaben sind innerhalb des ersten Monats nach Konfliktbeginn über 175.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. IRC begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung in Umsetzung der EU-Richtlinie zum temporären Schutz Geflüchteten aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz mit sofortigem Zugang zu Arbeit, Unterkunft, Gesundheitsversorgung und Sozialhilfe gewährt und diese direkt für zwei Jahre erteilen will. Nun muss es um die tatsächliche Umsetzung gehen.