Die COVID-19-Pandemie hat die Sicherheit von Frauen und Mädchen, die in komplexen humanitären Krisen leben, auf dramatische Weise verschlechtert. Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, einschließlich Lockdowns, haben zu erheblichen Beeinträchtigungen im Leben von Frauen und Mädchen geführt. Diese Maßnahmen haben auch die operativen Herausforderungen bei der Umsetzung lebensrettender Projekte für Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt (gender‑based violence, GBV) verschärft, die in komplexen humanitären Kontexten ohnehin schwierig sind.
Es ist an der Zeit, Worten Taten folgen zu lassen. Dafür sollten Maßnahmen gegen GBV priorisiert und finanziert und Frauenrechtsorganisationen unterstützt werden, die sich unermüdlich für den Schutz von Frauen und Mädchen vor GBV einsetzen. Im Einklang mit den Inter-Agency Minimum Standards for Gender-Based Violence in Emergencies Programming3 sollte die Sicherheit von Frauen und Mädchen als lebensrettend und ausdrückliche Priorität in allen Programmen in Krisenkontexten angesehen werden. Zentraler Bestandteil davon sind Programme zur Prävention von und Unterstützung Überlebender von GBV. Allen humanitären Akteuren kommt eine wesentliche Rolle dabei zu sicherzustellen, dass Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein ständiger Bestandteil der humanitären Hilfe sind – und nicht nur in Zeiten von COVID-19.
Dieser Bericht enthält neue Erkenntnisse und stützt sich auf frühere Untersuchungen des International Rescue Committee (IRC), das seit Jahren die dringende Berücksichtigung der Bedürfnisse und Prioritäten von Frauen und Mädchen in humanitären Krisen fordert. Aufbauend auf bestehenden Strukturen rufen wir die Akteure der humanitären Hilfe auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und GBV-Maßnahmen in humanitären Krisen stärker in den Vordergrund zu stellen.