Berlin, 31. August 2022 — Zum 1. September läuft die seit März 2022 geltende Aufenthaltsübergangsverordnung für Geflüchtete aus der Ukraine aus. Wer am 91. Aufenthaltstag noch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, hält sich nicht mehr rechtmäßig in Deutschland auf. Dies stellt insbesondere ca. 29.000 Drittstaatsangehörige vor enorme Probleme. IRC fordert die Bundesregierung auf, sich mit allen Geflüchteten solidarisch zu zeigen und die Richtlinie zum temporären Schutz auf Drittstaatsangehörige auszuweiten.
Temporären Schutz gemäß der EU-Richtlinie, wie ukrainische Staatsangehörige sie derzeit genießen, können Drittstaatsangehörige nur unter sehr spezifischen Bedingungen erhalten, die die meisten nicht erfüllen. Sollten sie Schutzstatus gemäß EU-Richtlinie beantragen und abgelehnt werden, halten sie sich nicht mehr rechtmäßig in Deutschland auf. Dann bleibt für viele nur noch der prekäre Duldungsstatus bis zur Ausreise oder Abschiebung.
Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg haben zumindest für studierende Drittstaatsangehörige eine Übergangslösung gefunden und stellen Fiktionsbescheinigungen für sechs Monate aus. Aber selbst mit dem Aufschub um sechs Monate wird es für viele nahezu unmöglich sein, die nötigen Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen: von hohen finanziellen Ressourcen über gute bis sehr gute Sprachkenntnisse bis hin zu Zusagen durch Universitäten.
Ralph Achenbach, Geschäftsführer von International Rescue Committee (IRC) in Deutschland, äußert sich zur Situation:
„Wir begrüßen es sehr, dass die EU-Staaten in dieser Krise schnell reagierten und auf Basis der Temporary-Protection-Richtlinie der Europäischen Union die geflüchteten Ukrainer*innen unkompliziert Schutz ermöglichten. Sie müssen kein langwieriges und unsicheres Asylverfahren durchlaufen und erhalten stattdessen direkt eine Aufenthaltserlaubnis sowie Zugang zu Sozialleistungen und Arbeitsmarkt. Doch dieser Schutzstatus wird nicht allen geflüchteten Menschen gewährt. Insbesondere für Drittstaatsangehörige greift die EU-Richtlinie nicht. Die Bundesregierung muss deshalb schnell handeln und die Richtlinie zum temporären Schutz auch auf Drittstaatsangehörige ausweiten. Wer vor demselben Krieg flieht, muss auch denselben Schutz erhalten – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Herkunft."
IRC hat im Februar 2022 Soforthilfe zur Bewältigung der Ukrainekrise eingeleitet und arbeitet direkt mit lokalen Partnerorganisationen zusammen, um auf Hilfe angewiesene Menschen zu erreichen. Wir sind in der Ukraine, in Polen und Moldau vor Ort und stellen lebenswichtige Dienstleistungen bereit, darunter Bargeldhilfe, psychologische Unterstützung, medizinische Versorgung sowie spezielle Beratungshilfen für Kinder und Überlebende von Gewalt. IRC Deutschland erweitert bestehende Programme in den Bereichen Bildung, Wirtschaftliche Integration sowie Schutz und Teilhabe, um auf die Not Geflüchteter aus der Ukraine in Deutschland zu reagieren.