Der UN-Sicherheitsrat hat die erste Resolution 2712 zur Krise in Gaza verabschiedet und fordert „dringende und verlängerte humanitäre Pausen“ der Kampfhandlungen, um das Leid der Menschen zu lindern und humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Diese Entscheidung ist längst überfällig. Die Resolution betont richtigerweise auch die Verantwortung aller Parteien nach dem humanitären Völkerrecht. 

Sie ist ein wichtiger erster Schritt. Es liegt nun an allen Konfliktparteien und UN-Mitgliedsstaaten, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diese Worte in die Tat umzusetzen.  

Die Menschen in Gaza sind in einer massiven humanitären Notlage, auf die der Rest der Welt reagieren muss. Die gesamte Zivilbevölkerung benötigt dringend lebensnotwendige Unterstützung, doch die Kapazitäten zur Hilfe vor Ort wurden enorm geschwächt. 

International Rescue Committee (IRC) hat die Bedingungen für einen wirksamen humanitären Waffenstillstand dargelegt. Dieser muss längerfristig sein, das gesamte Gebiet von Gaza einschließen, von allen Parteien unterstützt sowie von den Vereinten Nationen überwacht werden und mit einer sofortigen Ausweitung der humanitären Hilfe einhergehen, einschließlich der Lieferung von Treibstoff, Hilfsgütern und der Bewegungsfreiheit von Personal über alle verfügbaren Grenzübergänge.  Israel muss die zuverlässige Versorgung mit Treibstoff, Strom und Wasser dringend wieder aufnehmen. 

Ein humanitärer Waffenstillstand muss lange genug andauern, um die humanitäre Hilfe aufstocken zu können, die sichere Bewegungsfreiheit von Helfer*innen zu gewährleisten und die Fluchtwege der Zivilbevölkerung zu identifizieren, zu kommunizieren und zu schützen. Er muss außerdem die sichere Freilassung der von der Hamas festgehaltenen Geiseln ermöglichen. Dies erfüllt lediglich das absolute Mindestmaß der Bedarfe. Damit die humanitären Bedarfe, die diesen Anforderungen zugrunde liegen, umgesetzt werden können, muss ausreichend Zeit garantiert sein. Je länger es dauert, bis ein humanitärer Waffenstillstand beginnt, desto länger muss er schließlich andauern, damit der Zivilbevölkerung geholfen und grundlegende humanitäre Infrastruktur garantiert werden kann. 

Nach dem Humanitären Völkerrecht müssen Konfliktparteien alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Die Resolution 2712 des UN-Sicherheitsrats hebt dabei zu Recht die besonderen Bedarfe von Kindern hervor. Die Hälfte der Bevölkerung in Gaza sind Kinder und Tausende von ihnen wurden getötet. IRC geht davon aus, dass viele Kinder unbegleitet, von ihren Familien getrennt sind und auf Schutz angewiesen sind. 

Ein humanitärer Waffenstillstand ist der erste Schritt, um der Zivilbevölkerung diese dringend benötigte Versorgung und Schutz zu bieten. So kann die dringend benötigte Unterstützung die Zivilbevölkerung vor Ort erreichen. Der UN-Sicherheitsrat hat begonnen, eine Rolle bei der Umsetzung eines humanitären Waffenstillstands einzunehmen, doch darf diese hier noch nicht enden. Die Hauptursache für den Bedarf an humanitärer Hilfe ist nach wie vor der Konflikt. Solange er anhält, wird das Leiden weitergehen.